Die folgende Information ist für die in Deutschland als selbständig arbeitenden Tänzerinnen gedacht. Da Tänzerinnen aus anderen EU-Ländern mit einem Selbständiger-Schein zusätzliche begleitende Dokumente und Bestätigungen aus dem Residenz-land brauchen, reicht es nicht, nur den Selbständiger-Schein vorzulegen. Eine selbstständige Tänzerin muss ebenfalls über die vereinbarten Bedingungen informiert werden und ihnen zustimmen. Dies wird als die Grundlage für die Vereinbarung und den Vertrag angesehen.

Wenn die Tänzerin mit einem der Punkte der Vereinbarung nicht einverstanden ist, sollte sie die Zusammenarbeit nicht anfangen. Alle Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen können nur in der schriftlichen Form zum Beispiel per Email getroffen werden. Informationsaustausch geschieht nur per Email und eine versendete Email wird als mitgeteilte Information betrachtet. Eine Eingangsbestätigung wird nicht benötigt.

DIE VEREINBARUNG

  • Die Tänzerin kennt die Anforderungen und die Arbeitsgesetze in Deutschland. Bei Nichterfüllung tränt sie selbständig die volle finanzielle und persönliche Verantwortung gegenüber den Behörden.
  • Bis zum 15. jeden Monats muss Die Tänzerin eine E-Mail mit den möglichen Arbeitstagen für den nächsten Monat zuschicken und das Club Management muss sie bestätigen. Als bestätigt werden nur die vom Club-Management ausdrücklich bestätigten Arbeitstage betrachtet.
  • Der Club zahlt für selbständige Tänzerinnen 70€ pro Nacht garantierten Lohn (das heißt 10€ pro Stunde + MwSt). Am Ende des Monates stellt die Tänzerin dem Club die Rechnung und der Club verpflichtet sich, die verdiente Summe auf die durch die Tänzerin angegebene Kontonummer zu überweisen. Die Bezahlung erfolgt nur als Überweisung auf ein Konto.
  • Nach Bestätigung des Arbeitsplans durch beide Parteien muss sich die Tänzerin an ihn halten. Im Krankheitsfall muss sie eine Krankenbescheinigung vom Arzt vorlegen. Sollte keine Krankenbescheinigung vorgelegt werden können oder beim Nichterscheinen aus anderen vom Club unabhängigen Gründen zahlt die Tänzerin einen Bußgeldbetrag in Höhe von 70 Euro für jeden vereinbarten Arbeitstag, an dem sie nicht erschienen ist.
  • Die Tänzerin verpflichtet sich, die Regeln des Clubs genau zu studieren, ihnen zuzustimmen und sie einzuhalten.
  • Die Tänzerin erklärt sich mit allen Vertragsbedingungen einverstanden. Als Bestätigung gilt die Absendung der Anfrage für die möglichen Arbeitstage.

Die folgenden Dokumente bzw. Informationen werden von einer als Selbstständige arbeitenden Tänzerin verlangt:

1. Reisepass oder Personalausweis in Kopie
2. Krankenversicherung in Kopie
3. Ständige Adresse
4. E-mail für den Geschäftsbriefverkehr
5. Kontakttelefon
6. Gewerbeschein in Kopie
7. Steuernummer